05.08.2009
Urlaubsmitbringsel aus Tunesien wurde empfindlich bestraft
Als teures Urlaubsmitbringsel entpuppte sich eine Maurische Landschildkröte für eine 30jährige Welveranerin. Diese hatte aus Ihrem letzten Tunesienurlaub eine kleine Maurische Landschildkröte durch alle Zollkontrollen hindurch ohne Einfuhrgenehmigung mit nach Deutschland gebracht.
Wie die in Deutschland sehr häufig gezüchtete Griechische Landschildkröte ist auch diese Art aber streng geschützt und darf nicht frei eingeführt oder ohne besondere Genehmigung gehandelt werden.
Die Kreisverwaltung Soest hatte einen Hinweis über die Einfuhr dieser Schildkröte erhalten. Nach einer Durchsuchung des Wohnhauses der Tunesienurlauberin durch die Polizei wurde die Maurische Landschildkröte zunächst sichergestellt und später im Strafverfahren eingezogen. Die illegale Einfuhr der Schildkröte wurde zudem vom Amtsgericht mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro geahndet.
Wie die in Deutschland sehr häufig gezüchtete Griechische Landschildkröte ist auch diese Art aber streng geschützt und darf nicht frei eingeführt oder ohne besondere Genehmigung gehandelt werden.
Die Kreisverwaltung Soest hatte einen Hinweis über die Einfuhr dieser Schildkröte erhalten. Nach einer Durchsuchung des Wohnhauses der Tunesienurlauberin durch die Polizei wurde die Maurische Landschildkröte zunächst sichergestellt und später im Strafverfahren eingezogen. Die illegale Einfuhr der Schildkröte wurde zudem vom Amtsgericht mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro geahndet.

